Impressum

Kontakt:
Camping Resort Limburg GmbH
Schleusenweg 16
65549 Limburg an der Lahn

Telefon: +49 (0) 64312869678
E-Mail: info@camping-resort-limburg.de

 

Angaben gemäß § 5 TMG:
Camping Resort Limburg GmbH
Schleusenweg 16
65549 Limburg an der Lahn

 

Vertreten durch:
Kevin Weiß 

 

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Limburg an der Lahn
Registernummer: HR B 6214

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE327727070

 

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Urheberrecht

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Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Camping Resort Limburg GmbH
1. Öffnungszeiten
Campingplatz ist vom 15.März bis zum 06. Januar geöffnet. Der Monat November bleibt
teilweise auch geschlossen.

2. Campingplatzzutritt
Es dürfen nur gemeldete Personen den Campingplatz benutzen und betreten. Dies gilt
auch für Besucher, sie dürfen erst nach Anmeldung den Platz betreten.

3. Buchung
Buchungen sind ausschließlich über unsere Homepage möglich. Für die vertraglichen
Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben auf den für den
Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Auskünfte sind nicht bindend, diese
dienen nur als Information.

4. Benutzungsgebühren
Für die Benutzung des Campingplatzes werden Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste
des jeweiligen Jahres erhoben.

5. Anreise
Der Stellplatz steht Ihnen ab 14 Uhr am Tag der Anreise zur Verfügung, Von 12 -14 Uhr
haben wir Mittagsruhe dort ist es untersagt Fahrzeuge auf dem Platz zu bewegen.

6. Abreise
Der gemietete Stellplatz muss sauber, wie vorgefunden bis 11 Uhr des Abreisetages
geräumt sein. Für ein späteren Check-Out werden Gebühren fällig. Dieser ist nur nach
vorheriger Absprache möglich. Ihre Rechnung können Sie in Bar oder per EC-Karte
(außer AMEX) begleichen

7. Hunde
Hunde müssen beim Check-In an der Rezeption gemeldet werden (max. 2 Hunde)
Sie sind ständig an der Leine zu führen und Sie dürfen nicht ins Sanitärgebäude
Auslaufmöglichkeiten befinden sich genügend außerhalb des Campingplatzes
Hinterlassenschaften durch Tiere sind vom Besitzer unverzüglich zu entfernen.

8. Minderjährige Personen
Minderjährige sind während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz von ihren
Erziehungsberechtigten (Eltern, Großeltern, Pflegeeltern) oder von einer von dieser
beauftragten volljährigen Person zu beaufsichtigen. Eltern haften für Ihre Kinder.

9. Fahrzeugverkehr
Auf dem gesamten Campingplatzgelände sowie auf dem Besucher–Parkplatz gelten die
Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) analog. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen
höchstens mit 10 km/h und nur auf direktem Weg bis zu den eigenen Stellplätzen
bewegt werden. Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor
Fahrzeugen. Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol-, Rauschmittel- oder
Drogeneinfluss ist verboten. Sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes
müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten
werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen
und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder
Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann,
auf dessen Kosten entfernt. An Engstellen oder unübersichtlichen Stellen haben sich die
Fahrzeugführer notfalls von einer sachkundigen Person einweisen zu lassen. Beim
Rückwärtsfahren von Gespannen, Wohnmobilen und dergleichen ist der rückwärtige
Fahrbereich durch eine sachkundige Person abzusichern. Abgestellte Fahrzeuge sind
gegen Wegrollen zu sichern.

10. Angeln
Das Angeln ist ausschließlich am Ufer, nur mit gültigen Papieren zulässig (diese erhalten
Sie in der Rezeption). Anfüttern ist im Bereich des gesamten Campingplatzufers nicht
gestattet.

11. Offenes Feuer / Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer, etc.) sind auf dem gesamten Campingplatz aus
Brandschutzgründen strengstens verboten. Grillen ist ausschließlich mit Gas oder
Strom erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht Ihnen der Platzverweis.

12. Baden
Das Baden in der Lahn erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Campingplatzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Campingplatzordnung verbindlich. Sie befindet sich auf der
Rückseite des Platzplans. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz
Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend von dem Campingplatz
verwiesen. Es besteht die Verpflichtung, den gesamten, gebuchten Aufenthalt zu
bezahlen.

14. Auskünfte
Telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen daher der
schriftlichen Bestätigung via E-Mail.

15. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er
ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter
oder Gäste entstanden sind, zu melden und zu ersetzen. Der Betreiber des
Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste
oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des
Campingplatzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z. B.: Wetter oder der
Bäume, etwa durch Astabbrüche oder herabfallende Früchte, Blätter, schließt jede
Haftung aus. Jeder Gast hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines
Hab und Gutes zu sorgen.

16. Stornierungsrichtlinien
• Bis spätestens 31 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann der
Buchungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch eine schriftliche
Erklärung aufgelöst werden.
• Bei Stornierung zwischen 30 Tagen bis spätestens 4 Tage vor dem Ankunftstag
wird 30% des Gesamtpreises des gebuchten Aufenthaltes berechnet.
• Bei Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Ankunftstag werden 100% des
vereinbarten Gesamtpreises des gebuchten Aufenthaltes berechnet.
• Bei Nicht-Erscheinen bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist das Entgelt für
den gesamten Buchungszeitraum in voller Höhe geschuldet.

17. Salvatorische Klausel
sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung
treten, deren Wirkung oder wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt
haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. Machen Sie sich bitte gleich nach Anreise mit den
Sicherheitseinrichtungen bekannt.
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